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Rhauder und Holter Hausmarken


...so, wie sie in den Akten des Staatsarchivs vorhanden sind, als Pastor xyz 1699 mit dem Kirchenvorstand eine Sammlung durchführte für eine große Uhr, die in den Kirchturm eingebaut werden sollte.

Die Geschichte der Hausmarken

Erzählt von Heino Albers vom Jeverländischen Alterstums- und Heimatverein, aufgeschrieben von Hanne Klöver im Ostfriesland-Magazin Nr. 8/2000, S. 86 ff; daraus der folgende Passus: 

Eine Hausmarke ist - vereinfacht ausgedrückt - ein erbliches Markenzeichen, das sich eine Familie zugelegt hat. Ihr Ursprung liegt im bäuerlich ländlichen Bereich. Als Hofmarke nutzte der Bauer sie zur persönlichen Kennzeichnung seines Eigentums. Er kerbte sie oftmals in den Türsturz oder in einen Querbalken seines Hauses ein. Auch kennzeichnete er mit ihr sein Vieh, Arbeitsgeräte, Möbel usw. Da im Mittelalter noch viele Menschen nicht lesen und schreiben konnten, verwendeten sie bei Unter­schriften statt des Namens oder einfacher Kreuze ihre Hausmarke. In Ostfriesland setzte der Schreiber der Urkunde zu der Hausmarke den zugehörigen Namen mit der Bemerkung: „N. N.. syn marck" oder „derweile N. N. nicht schreiben kann, hat syn Marck mit eigen Hand getrocken".

Die Hausmarke war vererbbar, meint Peter Bahn in dem Buch „Familienforschung und Wappenkunde". Allerdings ging sie in unveränderter Form nur auf den ältesten Sohn der Fami­lie über. Die anderen Söhne mussten zusätzliche Unterscheidungsmerkmale auf der Hausmarke anbringen. Darin lag der große Unterschied zu den Wappen. Diese konnten von allen Söhnen und Töchtern unverändert übernommen werden.

Als die mittelalterliche Gesellschaft sich wandelte, hatte das auch eine erweiterte Verwen­dung der Hausmarken zur Folge. Bauernsöhne eigneten sich im Zuge der Arbeitsteilung handwerkliche Fähigkeiten an. Sie zogen in die Stadt, wenn sie von der Hofnachfolge ausgeschlossen waren oder nach der Hofteilung  nicht genug Geld verdienen konnten. Dort verwendeten sie ihre ererbten Hofmarken zudem zur Kennzeichnung der von ihnen gefertigten Waren.

In Ostfriesland war dies sogar Vorschrift. So erließ Graf Ulrich II. (1628-1648) im Jahr 1631 eine Polizei-Verordnung, wonach die Hausmarken Kennzeichnung von angeliefertem Mehl dienten: Die sogenannte „Gemahl-Ordinanz schrieb vor, dass keiner Korn zur Mühle oder in des Müllers Haus oder auch in andere bei dem Möhlenwarf stehende Gebäude bringen dürfe, wenn er nicht seinen Namen und Wohnort, die Qualität und Quantität des Korns angegeben habe. Vor allem aber mussten die Säcke „syn Marck un Nahme" tragen.

Im weiteren Verlauf der Geschichte dienten die Hausmarken den städtischen Handwerkern zudem als Urheberzeichen. Noch im Jahr 1737 sah die Brandordnung der Stadt Aurich vor, dass die Brandeimer, Leitern und Brandhaken mit „Wappen,Name und Marck" zu versehen seien. Im ausgehenden Mittelalter und besonders im 15. Jahrhundert war es Mode, die Hausmarke in einem Schildbild zu verwenden, das einem Wappen ähnelte. Tatsächlich wurde bürgerlichen Familien später erlaubt, ihre Hausmarken in neugestiftete Wappen zu übernehmen. Im Jeverland etwa wurde es Mode, die Hausmarke eines Verstorbenen auf dessen Grabplatte anzubringen. Zunächst wurde nur die Hausmarke eingemeißelt, später wurde sie wappenähnlich verziert. (Siehe auch: Hausmarkensammlung aus dem Rheiderland, in Quellen und Forschungen)