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Obligation 

von 22. Gl. 5. schf. haltend auf 

Wilcke Eickens

 

Zinsen 1 gl:1 sch. 5 w:

Jch Endesunterschriebener Wilcke Eickens, in Holte wohnhafft, beken=

 ne für mich, meine Haus Fraue und Erben, daß ich vor einigen Jahren 

nach dem alten Armen-Buche <p1 vorne und p 1 hinten im Buche >

empfangen habe erstlich die Summa von 10. Gülden,

 sodann die von meinem verstorbenen Bruder Jan

 Eickens unseren Armen vermachten 12. Gülden 5. schf.. Zusammen 

22. Gl. 5. schf., sage ZweyundZwantzig Zehenschaffige Ostfriesische Gülden

 und fünf Schaff, wovon ich jährlich 1. Gl. 1. schf. 5.w. ordentliche Zinsen ge= 

be. Damit nun die Armen Versicherung haben mögen, so setze (ich) 

soviel von allen meinen Habseeligkeiten Zum Unterpfande, als Zur

 BeZahlung gedachter Summa und Renten im Fall der Mißzahlung 

nöthig seyn wird. Welches ich hiedurch ohne alle Heucheley mit mei=

 nes Nahmens eigenhändiger Unterschrifft bescheinige. Rhaude 

d. l.ten Maji. anno 1750.

Wilken Aeiken Mein Handt

Jo. Frid. Reil Past. als Gezeuge

Diese vorstehende 22 Gl. 5 schf. sind durch Johann Wilken, des 

Wilke Eitjes Sohn, Maii 1772 wieder abgetragen und 

nach p. 109 u. 110 sofort wieder belegt worden. 

Rhaude d. 8 Maii 1772

 J. B. Hagius. P.

 

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