Das Johanniter-Kloster Langholt
Regierungsschulrat a. D. Dr. Harm Wiemann, Aurich
(Aus: 150 Jahre St. Bonifatius Rhauderfehn. Festschrift zur
150-Jahrfeier am 1.12.1981. Rhauderfehn 1981. S. 16ff)
Zu der Johanniterkommende Langholt gehörte ein großes Moorgebiet, das noch
heute den Namen "Klostermoor" trägt. Noch Ubbo Emmius fand um 1600
die Gegend außerhalb des Klosters völlig unbewohnt: "hominum vero sedes
illic Langholto coenobio excepto... nulla." Die Gründung der Niederlassung
ist in Dunkel gehüllt, und spätere Quellen lassen keine Rückschlüsse auf die
Absichten zu, die die Johanniter veranlaßten, sich in diesem Hochmoor
niederzulassen.
Wie mag es vor etwa 600 Jahren in dieser Gegend ausgesehen haben, als der
Johanniter-Orden dort eine Kommende errichtete? Was fanden die Ordensritter an
geologischen Gegebenheiten vor? Es waren hier nur einige wenige isolierte
Sandkuppen vorhanden, die an den niedrigen Ufern des Burlager Tiefs (Rote Riede)
kaum hervortraten. Ein großes Hochmoorgebiet trat ganz dicht an das Tief heran.
Hinzu kommt noch, daß das Tief nicht wie die Soeste und Saterems ein großes
Einzugsgebiet von der Geest her hat und daher eine schlechte Wasserführung
aufweist.
Das Gebiet war sehr schlecht zugänglich. Es fehlte auch an ausgedehnten Heideflächen
für die ungeregelte Feld-Gras-Wirtschaft, wie sie vor der Eschwirtschaft in
Nordwestdeutschland üblich war. Sie erforderte viel Land, weil der größte
Teil brach liegen bleiben mußte. Hinzu kommt noch, daß die Flußniederung, die
für die Viehwirtschaft nötig ist, nur sehr schmal ist und an manchen Stellen
ganz fehlt.
Eine frühgeschichtliche Siedlung ist für das Gebiet Langholt-Burlage bis heute
nicht nachgewiesen worden. Die Johanniter haben hier erst eine intensivere Bewirtschaftung des Bodens eingeführt. Die Fluren wurden, wie in
alten Gastdörfern auf der ostfriesischen Geest, blockflurartig in
Kämpe aufgeteilt. Das Meedland zur Heugewinnung lag am Unterlauf des Burlager
Tiefs im Hammrich, von wo das Heu mit Schiffen eingeholt wurde. Die Johanniter
mußten danach streben, möglichst viele Heidefelder umzupflügen. Das
erforderte aber große Mengen an Dünger, der nur durch Viehhaltung zu gewinnen
war und setzte große Schafherden voraus, die bereits im 16. Jahrhundert
vorhanden waren, wie § 12 des Vergleichs zwischen dem Orden und den Grafen von
Ostfriesland vom 3. September 1574 zeigt.
Es ist anzunehmen, daß das Klöster Langholt auf dem ehemaligen Besitz des
Klosters Werden angelegt wurde, den der Bischof von Münster 1282 erworben
hatte. In den darauffolgenden Jahrzehnten scheinen die Ordenshäuser dann gebaut
worden zu sein, denn 1319 werden bereits bei einem Vergleich zwischen dem
Jo-hanniter-Hospital in Burgsteinfurt (etwa um 1190 von den Edlen von Steinfurt
gegründet) und den friesischen Komtureien elf ostfriesische genannt, von denen
am Ende des Mittelalters noch sieben in Ostfriesland bestanden. Dies waren
Abbingweer (Kreis Norden). Burmönken (Kreis Wittmund), Dünebroek, Jemgum,
Hasselt, Langholt und Muhde (Kreis Leer). Davon waren mindestens fünf Doppelklöster,
in denen Brüder und Schwestern innerhalb desselben Hauses lebten. Ursprünglich
wurde Burlage (1319 Buyrla) als selbständige Komturei gegründet, während es
später als Vorwerk zu Langholt gehörte.
Die Überlieferung für das Kloster Langholt ist dürftig. Im Verlaufe der
Prozesse, die seit Mitte des 16. Jahrhunderts um Langholt geführt
wurden, wurde am 24. September 1608 alles, was im gräflichen Archiv zu Aurich
an Urkunden und Akten über das Haus vorhanden war. an den Komtur des Hauses
Lage in Westfalen und an Conrad Schiffard von Merode, Komture in
Niederdeutschland, ausgehändigt. Es ließ sich bisher nicht ermitteln, wo das
Archivmaterial geblieben ist. Für das 17. und 18. Jahrhundert liegen Akten, die
die ostfriesischen Johannitergüter betreffen, im Staatsarchiv Aurich und im
Schloß Burgsteinfurt. Die ostfriesischen Klöster des Johanniterordens
unterstanden dem Bezirk Niederdeutschland des deutschen Großpriorates.
Im Laufe der Zeit entstanden durch die vermehrten Niederlassungen kleine
Verwaltungsbezirke, die in Anlehnung an die Gliederung des Deutschen Ordens
Balleien und Landkommenden genannt wurden. So waren die ostfriesischen Häuser
der Ballei Westfalen und der Kommende Burgsteinfurt unterstellt, die auch das
Visitationsrecht über sie ausübte. In einem Vergleich der Vorsteher der
friesischen Kommenden mit dem Komtur zu Steinfurt, Heinrich von Selbach, und dem
Konvent dieser Kommende im Jahre 1319 wurde festgesetzt, daß der Komtur zu
Steinfurt jährlich im Mai mit sieben Personen und der gleichen Anzahl Pferden
die friesischen Kommenden visitieren dürfe. Jeder friesische Komtur mußte ihn
gebührend aufnehmen und ihm einen mün-sterschen Schilling für seine Bemühungen
geben.
Als im Verlauf der Reformation Graf Enno II. Anspruch auf die Ordenshäuser
erhob, wandte sich der Orden dagegen und begann, um den
Bestand der noch vorhandenen Häuser zu kämpfen. Damals waren noch die
Komtureien Muhde, Langholt und Dünebroek in ihrem Besitzstand vorhanden. Der
Ordensmeister von Malta sandte Josef von Cambray nach Ostfriesland, um den
Ordensbesitz zu visitieren und Graf Enno II., der sich mit Konversionsplänen
trug. sicherte ihm die Wiederherstellung des Ordensbesitzes zu. Als Enno 1540
starb, wurde das Versprechen nicht gehalten, und der Orden mußte damit rechnen,
daß der gesamte Besitz verloren ging.
Der Bruder des Grafen Enno, der zum katholischen Glauben zurückgekehrt war,
forderte die Gräfin Anna. die Nachfolgerin des Grafen Enno,
eindringlich auf, den Ordensbesitz zurückzugeben. Die Forderung hatte keinen
Erfolg, und der Orden klagte 1548 beim Kaiser. Daraufhin wurden in den nächsten
Jahrzehnten drei Prozesse beim Reichskammergericht eröffnet. In dem ersten
Prozeß, der sich über zwei Jahrzehnte
hinschleppte, kam es am 3. September 1574 zu einem Vergleich zwischen beiden
Parteien.
In dem Vergleich wurden folgende Vereinbarungen festgelegt:
1. Der Graf muß die zwei Ordenshäuser Langholt und Hasselt re-stituieren. und der Orden soll sie weiterhin erblich besitzen.
Dagegen verzichtet der Orden auf die anderen Güter und überläßt sie dem
Grafen.
2. Die Komture der beiden Häuser Langholt und Hasselt sollen unter dem
Schutz und Schirm des Grafen stehen und sich ihm gegenüber wie
Untertanen verhalten.
3. Der Graf hat kein Recht, in die Haushaltungen der Häuser
einzugreifen. Bei Malefizsachen soll der Graf oder ein Amtmann
eingreifen dürfen.
4. Bei Ordenspersonen, die das Kreuz tragen, darf aber nichts ohne
Wissen des Ordensmeisters geschehen.
5. Bei Schuld- und Zivilsachen hat der Graf das Recht einzugreifen.
6. Bei Schätzungen in Kriegszeiten sollen die beiden Häuser nicht höher
als die vom Adel besteuert werden.
7. Die Jagd untersteht dem Grafen, der aber die Häuser nicht durch
Unterhalt der Jäger und Hunde belasten darf. Eine Ausnahme davon ist
zugelassen, wenn der Graf selber jagt oder die Jagd durch einen vom Adel
ausüben läßt, dann sollen die Häuser die Jagenden nach Vermögen
unterstützen.
8. Die grobe oder kleine Jagd steht dem Komtur nicht zu. Er darf keine
Rehe, Hasen, Feld- oder Berghühner schießen und dafür einen Schützen,
einen Hund oder ein Pferd halten. Er darf nur wilde Vögel und Gänse
jagen und dafür Windspiele halten. Die freie Fischerei steht ihm wie
jedem Einwohner zu.
9. Das Holz des Waldes darf nur zur Instandhaltung der Gebäude benutzt
werden, dem Grafen wird aber der Holzeinschlag zum Bau von Mühlen und
besonderen Vorhaben vorbehalten.
10. Der Komtur soll in bezug auf die Triften, Holzungen und Weiden nach
der Gewohnheit und den darüber aufgerichteten Rezessen richten, ferner
die alten Markenscheidungen beachten.
11. Beide Häuser sollen zur Unterhaltung der gemeinen Wege und Stege und
Schlagbäume beitragen.
12. Die Schafe, die auf dem Vorwerk Burlage von der Gräfin Anna
eingeführt sind, sollen zwischen der Gräfin und dem Komtur geteilt
werden. Außerdem steht es dem Orden frei, noch weitere Schafe dort zu
halten.
13. Das Haus Leerort gräbt auf dem Tortmoor des Hauses Langholt Torf.
Das soll auch weiterhin so bleiben.
14. Der Graf verpflichtet sich, dem Orden 6500 Reichstaler zu zahlen.
Um die Bezahlung dieser Summe mußte wieder ein Prozeß geführt werden, da die
Nachfolger der Gräfin Anna sich Zeit ließen. Insgesamt waren die 6500
Reichstaler in 33 Jahren. 7 Monaten und 7 Tagen mit den Zinsen auf 10579
Reichstaler angewachsen, als die übernommene Verpflichtung am 3. Juni 1609 erfüllt
wurde.
Der Vertrag gab dem Orden die Güter Langholt und Hasselt zurück. Damit besaß
der Orden im Amte Stickhausen die Güter Langholt, Burlage, Hasselt mit den
Vorwerken Hesel und Nortmoor. Sie wurden von der Ballei Burgsteinfurt aus
verwaltet und stellten verwaltungsmäßig einen Fremdkörper in der Grafschaft
Ostfriesland dar. Der Orden verpachtete beide Häuser mit den zugehörigen Ländereien
auf Zeitpacht.
In den Prozeßakten wird 1608 festgestellt, daß die Kirche zwar noch vorhanden,
aber sehr baufällig ist. Der Altar und andere Gegenstände
sind völlig verschwunden. Das Gebäude wurde 1690 abgebrochen. Das Kloster
bestand aus zwei sehr langen Bauernhäusern oder Vorwerken, die innen sehr stark
verfallen waren. Eines dieser Häuser war im Jahre 1770 noch vorhanden.
Die von den Johannitern und ihren Nachfolgern betriebene Landwirtschaft konnte
bei den dargelegten geologischen Vorbedingungen nur dürftig sein.Die ersten
Belege für die Ausdehnung der Gutswirtschaft stammen aus dem Jahre
1615. In Langholt wurden 1615 ausgesät: 13 Tonnen Roggen, 13 Tonnen Hafer. Zur
Bearbeitung des Landes waren jährlich 2 Heuerleute nötig. Dazu gehörte ferner
eine stattliche Fischerei und soviel Wald, daß darin 60 und mehr Schweine gemästet
werden konnten. An Heu wurden 100 Fuder und mehr gewonnen.
Auf dem Haus in Burlage konnte man jährlich 10 Tonnen Roggen, 10 Tonnen Hafer
und 2 Tonnen Buchweizen säen. Dazu gehörten ein schöner Wald und die Nutzung
der Fischerei. Außerdem wurden jährlich 70 bis 80 Fuder Heu gewonnen. Der Wald
spielte in dem holzarmen Ostfriesland im 18. Jahrhundert eine besondere Rolle.
Die ostfriesischen Grafen haben offenbar gleich nach der Säkularisation der Güter
begönnen, das Moor zum Torfgraben zu vergeben, wie zwei Verzeichnisse aus den
Jahren 1593 und 1608 zeigen. Jeder konnte soviel Torf graben, wie er gebrauchte
und zahlte dafür pro Jahr für die Rute 4 schaf und 1 ziphert.
Der Orden verpachtete bereits im 17. Jahrhundert die beiden Güter Langholt und
Burlage. So brachte Langholt 1679. 1685, 1687, 1688. 1694, 1695 100 Reichstaler
Pacht, Burlage 1679, 1685, 1687 46 Reichstaler, 1688, 1694 und 1695 61
Reichstaler an Pacht. Damit wurde eine Praxis befolgt, wie sie auch bei der
Kommende Steinfurt üblich war.
Zu dem Gut Langholt gehörten im Jahre 1770 15 Häuser, davon waren 6 bis 1/4
Heerde (etwa 2,5 bis 3 Hektar große Stellen), während die übrigen 9 von
Warfsleuten bewohnt wurden. In Burlage waren 7 Häuser bewohnt, davonwaren 6 bis
1/4 Heerde und eine Warfstelle. Außer der Pacht bekam der Orden noch die
Pachtgelder von den 12 Heerden und 10 Warfstellen, die in Langholt und Burlage
um die Güter lagen.
Als Ostfriesland nach dem Aussterben des Fürstenhauses preußisch wurde, hat
die Regierung zu verschiedenen Zeiten mit dem Johanniter-Orden wegen Ankauf von
Langholt und Burlage und des dazugehörigen Moores verhandelt. Die letzten
Verhandlungen fanden 1783 statt, an denen der Kammerrat Freese teilnahm. Damals
bestanden in Langholt 20 Häuser, die rund 349 Taler, und in Burlage 7 Häu- ser,
die rund 140 Taler Pacht einbrachten.
Der Orden hat sehr sorgsam über seine Rechte an Langholt gewacht und sich bei
Übergriffen der ostfriesischen Grafen immer wieder an die
Gerichte gewandt. So hatte der Fürst Georg Albrecht um 1712 Anweisungen
gegeben, zur Reparatur der Rhauder Erbpachtmühle Holz im Langholter Gehölz zu
schlagen. Dies hatte einen langen Prozeß zur Folge, der sich bis 1723 hinzog.
Im Jahre 1728 beschwerte sich der Verwalter darüber, daß erneut Holz zur
Reparatur der Palisadenwand der Festung Stickhausen gefällt worden war.
Nach Übergang des Fürstentums Ostfriesland an Preußen, und nach Erlaß des
Urbarmachungsedikts vom Jahre 1765 entstanden Schwierigkeiten mit den
Unternehmern, die beim Anlegen von Fehnsiedlungen den Besitz des Ordens nicht
respektierten und Kanäle in das Ordensgebiet hineintrieben. Bei Begründung
seines Anspruchs berief sich der Orden immer wieder auf den Vergleich aus dem
Jahre 1574. Eine ausführliche Darstellung der darüber geführten Prozesse hat
J. C. Freese gegeben.
Am 28. Mai 1772 berichtete der Amtmann von Stickhausen, zu dessen Amtsbereich
Langholt gehörte, wie folgt an den König:
"Am 15. Mai cur. bin ich nach Burlage hingefahren und habe die Gegend
besehen, welche 8 Münstersche Colonisten zu bebauen vorhaben. Es ist dürres
Heydfeld und Mohr, so wie die gantze Gegend da herum ist, welches die Burlager
ree zur Weide und zum Buchweitzen-Bau gebrauchen. Der Strich am Tief trägt noch
etwas Graß, wenn aber derselbe überströme, wie bey dem geringsten nur etwas
anfallenden Regen zu geschehen pfleget. so muß das Vieh auf der magern, etwas höher
liegenden Heyde seine Nahrungsuchen. Das Buchweitzen Land ist ihnen vor ein Paar
Jahren zugewiesen und fangen sie an, solches in Cultur zu bringen, und bezahlen
die Moorheuren dafür.
Hart an der rothen Riede haben die Burlager noch etwas Wiesen Land, so sie mähen
können, weil sie sonst kein Heuland, als den kleinen schmalen Strich am Tief
zwischen Langholt und Burlage haben."
Wie lebten die dort angesetzten Kolonisten unter diesen Bedingungen? Der Amtmann
berichtet darüber weiter: "Wenigstens habe ich die daselbst aufgeschlagene
2 Hütten des Dirk Siverts und Johann Wilken besehen, welche Leute außer einer
Menge Kindern für keinen Taler Haußrath hatten, und auf dem wüsten wilden
Felde, wo nichts als schwarzer Sand. und hin und wieder ein Busch Heide,
sonstige Lebensmittel aber nicht befindlich, wenn sie zum stehlen zu ehrlich
sind, vom Betteln sich ernähren müssen,und bey dieser theuren Zeit sich des
Hungers nicht erwehren können."
Im Laufe des 18. Jahrhunderts machte die Erschließung des Moores um Burlage
erhebliche Fortschritte. So heißt es in einem Bericht vom Jahre
1783, daß gegenüber dem Jahre 1679 an Bauland 106 1/2 Vierdup Einsaat und an
Meetland 46 5/7 Diemat kultiviert worden sind. Es sind aber immer nur noch
sieben Plätze da. Zur Kultivierung von etwa 26 ha Bauland und rund 23 ha
Meetland benötigte man 100 Jahre.
Im Jahre 1806 bestanden in Langholt 35, in Burlage 29 Häuser. Diese Angaben
lassen uns die ungeheuer schwierige und mühselige Arbeit ahnen, die
Generationen seit der Gründung des Klosters in diesem Gebiete vor dem Aufkommen
moderner Methoden und vor allem dem Einsatz des Kunstdüngers in Langholt und
Burlage geleistet haben.
Die Einziehung der Ordensgüter erfolgte durch Ludwig Napoleon, den König von
Holland. Am 31. Januar 1807 machte die Kriegs- und Domänenkammer bekannt, daß
sie die Ordensgüter, darunter auch Langholt, in Besitz genommen habe. Somit
wurde es zur Staatsdomäne.
Dieser
Sandstein mit der Jahreszahl 1533 ist 1 Meter lang. Er wurde am vermutlichen
Standort des Johanniter-Klosters Langholt gefunden, auf dem Gelände gegenüber
der Gastwirtschaft "Kaiserkrug". Dort hat man auch in früheren Jahren
alte Fundamente ausgegraben, deren Steine das sogenannte Klosterformat hatten.
Diese Steine wurden zum Bau von Stallungen verwendet. Als der Langholter Kanal
ausgehoben wurde, fand man bei der damaligen Gastwirtschaft J.U.Schmidt Skelette
und Schädel. Es ist daher anzunehmen, dass sich dort eine Begräbnisstätte
befunden hat. Der oben abgebildete Stein wird im Fehn- und Schiffahrtsmuseum
aufbewahrt.
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