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Mühlenurkunde von 1667 StA Aurich, Rep 4 B IV l 87 : Die Transkription zu dieser Urkunde folgt unten!
Transkription: Anno 1667 den augusti ist ein guetlich vordrach (=Vertrag) geschehen Zwischen Lucke Beiwe und Reincke Mulder alß itziger Heurer Von die Rouwder Mohlen, so Er Von Ihr Hochfürstl. Durchl. geheuret wurde des sehligen Mulders Engelken armen nachgelaßen Wittib Lucke also undt dergestalt, daß vorgedachte wittibe Lucken Verkauff an den vorgedachten Reinke Mulder Ihre Zugehörige Habseligkeit, welches Jhr wegen Jhres sehligen Mannes in der Mühle Zu kompt, es seÿn steine in der Mühlen, seÿell oder tawe (Seile oder Taue) Kue fueß bellen oder sonsten waß Er itzo befunden und in augenschein bekommen itzo An (anno) sich gekaufft vor ein genante summa der Pfennige alleß waß Jhr forderung deßen, waß sie an oder im die Mühlen hat ist Vorkaufft an Reinde Mulder vor fünf und Vierzich Rthl. Diesen obengesetzte 45 Reichsthl. sollen an deß sehlige Engelken Jansen Mühlderß debitorn bezahlet werden undt ist das Hauß welches beÿ der Mühlen stehet in diesen Kauff mit gekaufft, die gelder sollen auff Michaeli beZahlet werden oder Reinke soll der wittibe, die leute vor An (anno) sie schuldig seÿ, abnehmen undt ihr befreÿen, so weit diese Oben gesetzte Pfenning strecken, die Liefferung wegen dieser oben gesetzte Kauffengeschäft iß datlich geschehen so woll van einß alß anders alß hat gedachter Reinke den schlüßel Von der Müehlen auch datlich empfangen undt tuehtt gedachter so weit quitiren, Urkundt Jhr unter geschrieben Händen undt Jn beÿwesen diese Nach ge= setzte geZeugen.
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