Home ] Die älteste Erwähnung ] Die Kirchengemeinde Rhaude ] Hausmarken aus Rhaude und Holte ] Die Rhauder Mühlen ]


Antrag von Müller Watzema von 1799

 hier: die Schulverhältnisse betreffend.

 

Das folgende Dokument, die Eingabe des Müllers Watzema betr. der Versetzung seiner Mühle, ist deshalb so interessant, weil er

 a)    von zwei damals schon vorhandenen Schultypen schreibt (altbekannte Lateinschule(letztetere hatte ja der Schreiber, Pastor Fischer, besucht – ob er annahm, daß Müller Watzemas Kinder auch einmal solch eine Lateinschule besuchen würden? ) und die normale Volksschule (vergleiche: Einführung der Schulpflicht unter Gräfin Anna);

 b)    und die damaligen katastrophalen Wegeverhältnisse für SchülerInnen beschreibt, die sich unsere busverwöhnten Kinder heute gar nicht mehr vorstellen können!

Die Original-Urkunden sehen Sie hier. Bitte haben Sie Geduld, bis die Seite vollständig geladen ist!

 Rep 6, Nr. 3300, Pag S. 20, hs. S. 41 

Allerdurchlauchstigster, Grosmächtigster König

Allergnädigster König und HErr!

 

Ew. Königl. Majestät wollens zu Gnaden aufnehmen,

wenn ich nach Empfang des allerhöchsten abschlägigen

Decrets in Absicht der Versezzung der hiesigen Rocken=

Mühle mich erdreiste, noch folgende dringende Vor=

stellung Allerhöchstdenenselben unterthänigst zu

Füßen zu legen.

 

Meine 5 kleinen Kinder, die ich so gern in nützlichen

Kentnißen unterwiesen wissen möchte, können wegen des

elenden Weges von hier zur Schule kaum den 3ten Theil

des Jahres dahin gehen, und leiden für Kopf und Herz

einen unersezlichen Schaden; welchem samt dem Schmerz,

den wir Eltern darüber nothwendig empfinden müßen, wür=

de abgeholfen werden, wenn die Mühle nach der Gaste hin

zu versezzen, allergnädgist erlaubt würde.

 

Durch die Versezzung der Mühle gewinne ich nichts,  und

ziehe dadurch keine neuen Kunden herbei, die nicht schon

hieher gehören, daher kann kein benachbarter Müller

Schaden dabei haben, und keiner hat hinreichenden Grund,

sich über solche Versezzung zu beschweren.

 

Recognitions Geld darf ich nicht mehr anbieten, weil die

Mühle nicht mir, sondern meinen Kindern erster Ehe zuge=

hört, und die Stelle Landes, worauf die Mühle solte

versezzt werden, mich ohnedem ein starkes Geld kostet,

<nächste Seite>

wozu noch das komt, daß, wenn einmal auf dem hiesigen Fehn eine

Mühle zu bauen erlaubt würde, die hiesige sehr großen Schaden

leiden müste.

  Endlich ist zu Herbst, Winters u. Frühjahrszeit der Weg von Holte

und Rhaude nach der Mühle hin so elend, mühsam und beschwerlich,

daß jeder sich dafür scheuet, und alle, die hin müßen, durch Hecken

und Kämpe brechen und Wege machen, wodurch dann viele gerechte

Klagen der dadurch beeinträchtigten verursacht werden.

 

   Ewr. Köngl. Majestat geruhen deswegen, besonders um meiner

5 Kinder willen, die Versezzung der Mühle nach der Gaste,

wonach alle Gemeinsglieder so stark sich sehnen, allergnädigst 

zu erlauben.

 

   Allerhöchstdieselben sehen ja so väterlich sorgsam auf die

Unterweisung und Bildung der Jugend in höhern und niedern

Schulen, laßen doch Ewr. Köngl. Majestät auch meine Kinder

durch allergnädigste Erfüllung meines sehnlichen Wunsches an dem

Nuzzen solcher edlen heilsamen Anstalten Theil nehmen.

 

   Jn demüthigster Hofnung einer gnädigen Antwort beharre ich

 

                                                     mit der tiefsten Devotion

                                                      Ewr. Köngl. Majestät

Rhaude d. 23ten Februar.

                      1799

                                             allerunterthänigster Knecht

                                                 Hermannus Watzema

                                                            Müller

 

 pag. S. 21, hs. S. 42

Die Richtigkeit und Wahrheit des Vorstehenden, vorzügl. in

Ansehung des sehr großen Schadens der Kinder des Müllers

Watzema bei der itzigen Lage, wie auch das sehnliche

Verlangen aller GemeindsGlieder nach Versezzung der

Mühle bezeuget allerunterthänigst

 

                                                     D. S. Fischer,

                                              Prediger hieselbst im

                                          Namen der ganzen Gemeine

 

 Auf diesem Originalschreiben haben die Auricher Beamten die Antwort vermerkt, die der Schreiber nachher ausformulieren mußte und am Stehpult mit seiner Gänsefeder in Reinschrift in der winterlichen Kälte hinkritzeln „durfte“:

 

An den RockenMüller Watzema zu Rhaude

 

Wenngleich die Müller zu Backemoor und

Collinghorst, nach dem unter dem 23ten m. p.

beygebrachtem Attest, nichts gegen die von dem

p. Watzema intendierte Versetzung seiner Mühle

einzuwenden haben mögten, so findet man es doch nicht

gerathen, solche zu erlauben, da es sich nicht voraussehen

läßt, was diese Versetzung etwa in der Folge für

Inconvenienzen verursachen könne, man auch bey der unbe=

trächtlichen Recognition des Supl. keinen Grund findet,

ihn alhier mehr zu begünstigen.

 

Sign. Aurich, den 11, Mart. 1799

 

Seilverius                                      Tannen

 

Die Geschichte der Rhauder Mühle ] Mühlenurkunde von 1667 ] Eine" private" Mühle ] Antrag der Rhauder Einwohner vom Jahre 1798 ] Holter Antrag von 1798 ] Bitte des Pastor Fischer von 1798 ] [ Antrag des Müllers Watzema von 1799 ] Die Rhauder Mühle heute ] Mühlenphotos ] Mühlen im Rheiderland ]