Allerdurchlauchstigster, Grosmächtigster König
Allergnädigster
König und HErr!
Ew.
Königl. Majestät wollens zu Gnaden aufnehmen,
wenn
ich nach Empfang des allerhöchsten abschlägigen
Decrets
in Absicht der Versezzung der hiesigen Rocken=
Mühle
mich erdreiste, noch folgende dringende Vor=
stellung
Allerhöchstdenenselben unterthänigst zu
Füßen
zu legen.
Meine
5 kleinen Kinder, die ich so gern in nützlichen
Kentnißen
unterwiesen wissen möchte, können wegen des
elenden
Weges von hier zur Schule kaum den 3ten Theil
des
Jahres dahin gehen, und leiden für Kopf und Herz
einen
unersezlichen Schaden; welchem samt dem Schmerz,
den
wir Eltern darüber nothwendig empfinden müßen, wür=
de
abgeholfen werden, wenn die Mühle nach der Gaste hin
zu
versezzen, allergnädgist erlaubt würde.
Durch
die Versezzung der Mühle gewinne ich nichts,
und
ziehe
dadurch keine neuen Kunden herbei, die nicht schon
hieher
gehören, daher kann kein benachbarter Müller
Schaden
dabei haben, und keiner hat hinreichenden Grund,
sich
über solche Versezzung zu beschweren.
Recognitions
Geld darf ich nicht mehr anbieten, weil die
Mühle
nicht mir, sondern meinen Kindern erster Ehe zuge=
hört,
und die Stelle Landes, worauf die Mühle solte
versezzt
werden, mich ohnedem ein starkes Geld kostet,
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wozu
noch das komt, daß, wenn einmal auf dem hiesigen Fehn eine
Mühle
zu bauen erlaubt würde, die hiesige sehr großen Schaden
leiden
müste.
Endlich ist zu Herbst, Winters u. Frühjahrszeit der Weg von Holte
und
Rhaude nach der Mühle hin so elend, mühsam und beschwerlich,
daß
jeder sich dafür scheuet, und alle, die hin müßen, durch Hecken
und
Kämpe brechen und Wege machen, wodurch dann viele gerechte
Klagen
der dadurch beeinträchtigten verursacht werden.
Ewr. Köngl. Majestat geruhen deswegen, besonders um meiner
5
Kinder willen, die Versezzung der Mühle nach der Gaste,
wonach
alle Gemeinsglieder so stark sich sehnen, allergnädigst
zu
erlauben.
Allerhöchstdieselben sehen ja so väterlich sorgsam auf die
Unterweisung
und Bildung der Jugend in höhern und niedern
Schulen,
laßen doch Ewr. Köngl. Majestät auch meine Kinder
durch
allergnädigste Erfüllung meines sehnlichen Wunsches an dem
Nuzzen
solcher edlen heilsamen Anstalten Theil nehmen.
Jn demüthigster Hofnung einer gnädigen Antwort beharre ich
mit der tiefsten Devotion
Ewr. Köngl. Majestät
Rhaude
d. 23ten Februar.
1799
allerunterthänigster
Knecht
Hermannus Watzema
Müller
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