Antrag für eine private zweite Mühle 1709 Am 3. August 1709 beantragt Johan Janßen Müller (er nennt sich noch nicht „Steenblock“!) , neben seiner (öffentlichen Kirchen-)Roggen-Mühle (am heutigen Twedlenweg) noch „eine kleine Peldemühle auf seinem eigenen Land“ bauen zu dürfen (StA Aur Rep 4 B IV L 87, paginierte Seite 78): Adresse: Dem
Durchleuchtigsten Fürsten Und
Herrn, Herrn Georg Albrecht, Fürst
Zu Ostfrießland, Herrn Zu Esens,
Stedesdorff, und Wittmund p. Meinem
gnädigsten Fürsten und Herrn Unterthänigst [Hinten auf dem alten Faltbrief steht ganz klein und unscheinbar vermerkt: "d. 3. August 1709".] Durchleuchtigster Fürst, / Gnädigster Herr, p. Ew. Hochfürstl. Durchlt. bringe Ich nie=/ dergeschriebener Johann Janßen Müller / auff der Rauder Mühlen in tieffester / Unterthänigkeit an= und vor, und ist / bekant, daß die Bauren Zu Raude / ihre daselbst Von Ew. Hochfürstl. Durchlt. / einhabende Mühle so hoch auff Hewre <= Heuer> schla= / gen, daß ob Ich wohl solche Mühle ge= / heuret, dennoch solches auß Mangel / weill Ich sonsten nichts anZufangen weiß, / gethan, und dahero selbst eine Klei= / ne Mühle daselbst, wo man Peldegärste / Habergrützen, und andere Sachen / auff mahlet, Zu bawen entschlossen. / Wann nun, Durchleuchtigster Fürst / gnädigster Herr, Ich Zwar ohne Consens / Ew. Hochfürstl. Durchlt. solche Mühle / nicht setzen darff, so Zweiffle Ich den= / noch nicht, Sie werden mir Dero / bekanten Gütigkeit nach solches nicht / Verwegern, umb soViell weniger, weill / Ich nicht allein die Von einer solchen / Kleinen WindMühle billige octroÿ / an Ew. Hochfürstl. Durchlt. Gerne / beZahlen will, sondern auch weill / Ew. Hochfürstl. Durchlt. Von den / Bauren einha= / bende Mühle, Keinen den gering= / sten Schaden dabeÿ haben kann: / Der Armuht auch dadurch nicht wenig / wird geholffen werden / 2. Seite Alß ist, und gelanget sodenn Zu / Ew. Hochfürstl.
Durchlt. meine Un= / terthänigste ZuVersichtliche Bitte, Sie / geruhen auß
Gnaden, und gemel= <gemeldeten?>
/ ten
Uhrsachen mir daß Ich eine / solche Kleine PeldeGarste Mühle da= / selbst Zu
Raude auff mein eigen / Land setzen möge, Zu concediren.
/ Welche Hohe Von Ew. Hochfürstl. Durchlt.
/ erwartende Gnade Lebenslang in / tieffester Unterthänigst Zu erkennen / werde
nicht ermangeln, der Ich / alleZeit Verharre / Ew. Hochfürstl. Durchlt. /
Meines gnädigsten Herrn / Unterthänigst-Ge= / hohrsahmster Knecht
Johan Janßen Müller
Der ostfriesische Fürst Georg Albrecht genehmigte in einer Konzession (Erlaubnis) vom 9. Oktober 1709, dass der Müller Johann Janssen gegen eine jährliche Abgabe von 15 Rthlr. in Gold eine neue Pelde-Mühle bauen dürfe. (Diese Baugenehmigung sollte nur für 10 Jahre gelten; wenn der Müller bis dahin die Peldemühle nicht gebaut habe, verfalle die Erlaubnis!)
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