Diese
seine eigene Pelde-Mühle hat (Müller-)MeisterJan Janßen anscheinend nicht
gebaut, denn erstaunlicherweise beantragte er erneut eine Konzession für eine
Pelde-Mühle, obgleich er ja, wie wir gesehen haben, bereits seit 1709
diese Konzession besaß. - Allerdings geht aus dem nun folgenden Dokument nicht
hervor, wann der Antrag eingereicht wurde, da sowohl der Umschlag als auch die
Unterschrift sowie jeder weitere Hinweis auf ein Datum fehlen. Lediglich oben
auf der ersten Seite hat ein Auricher Beamte vermerkt: „præs. 14 Sept.
1715“, das heißt, dieser Antrag sollte bis zum 15. September zur Bearbeitung
wieder vorgelegt werden. Wir können also davon ausgehen, dass dies nicht ein
liegengebliebener Antrag aus dem Jahre 1708/9 ist, sondern tatsächlich ein
neuer Antrag. Warum Müller Jan Janssen diese erneute Konzession beantragte, ist
ungeklärt und bislang aus den Dokumenten im Staatsarchiv nicht ersichtlich.
Durchleuchtigster Fürst,
Gnädigster Fürst und Herr p.p. Ew.
Hochfürstl. Durchl. wird Verhoffentlich annoch in Hohen Genaden bevor seÿn,
welchergestalt Ich Endtsbenandter Unterthänigster Supplicant
Johan Janssen Müller Zu Raude in Stickhauser Ambt, vor plus minus dreÿ Jahr beÿ
Ew. Hochfürstl. Durchl. wegen der Freÿheit um Zu Raude, alwo Ich außer der ordinaren von Ew. Hochfürstl. Durchl. in Erbpfacht genommenen Korn=Mühle, eine
Roß=Mühle in meinem Hause, umb darauff Grütze Zu mahlen, bißhero gehalten
habe, eine Kleine Peldemühlen Zu setzen, unterthänigst angehalten, solches
aber bißhero wegen ein und anderen Uhrsachen nicht befohdert (=befördert?)
worden. Wenn
nun Durchleuchtigster Gnädigsten Fürst= und Herr, Ich anjetzo wohl gesinnet,
Zu Raude eine Kleine Pelde= und Grütz=Mühle, und zwaren auff mein Hauß
Zusetzen, und weil Ich solches durch mein eigene Arbeit, durch Gottes Hülffe,
Zuverrichten vermeine, dadurch einen Versuch Zuthun, ob damit soviel Zuverdinen,
daß davon die anZuwendende Kosten und Mühe endtlich mahl wieder erhalten
werden Können, solches aber ohne Ew. Hochfürstl. Durchl. Gnädigsten consens nicht
anfangen darff, alß offerire hiemit
unterthänigst dafr Jährlichs von Zeit der Verfertigung der Mühlen an, und
Zwar vorerst auff 10 Jahre, 2 rthlr Freÿthumbs Geld oder Windheure Zuerlegen,
jedoch mit dem Beding, daß infall ich sehen würde, daß ich mit der
vorhabenden Mühle nicht bestehen Kann eß mir nach Verlauff der Zehen Jahren
oder inwendig solcher Zeit, freÿstehen möge, selbe wieder abzubrechen; Imfall
aber durch göttlichen Seegen nach Verlauff der Zehen Jahren Ew. Hochfürstl.
Durchl. bemercken werden, daß mehr als 2 rthlr. Jährlichs vor gedachter Mühle
gegeben werden Könte, erbithe mich hiemit entweder mehr Zugeben oder auff Ew.
Hochfürstl. Durchl.die Mühle wieder abzubrechen, jedoch daß auch solange die
von mir Zusetzende Peldemühle stehen wird, Keine andere in dem Ambte
Stickhausen gesetzet werden solle oder möge. Gelanget
demnach Zu Ew. Hochfürstl. Durchl. meine unterthänigste bitte, dieselbe
geruhen gnädigst, mir den Zu Setzung einer PeldeMühlen Zu Raude benöthigten consens in
Hohen Gnaden Zuertheilen und desfals einen beliebigen Schein abfolgen Zulaßen. Alß
woruber umb eine gnädigst gewierige Apostill unterthängist implorirend
und anruffend. Ew.
Hochfürstl. Durchl. Meines
gnädigsten Fürsten und Herren unterthänigsters
Treugehohrsahmster
Knecht |
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