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Diese seine eigene Pelde-Mühle hat (Müller-)MeisterJan Janßen anscheinend nicht gebaut, denn erstaunlicherweise beantragte er erneut eine Konzession für eine Pelde-Mühle, obgleich er ja, wie wir  gesehen haben, bereits seit 1709 diese Konzession besaß. - Allerdings geht aus dem nun folgenden Dokument nicht hervor, wann der Antrag eingereicht wurde, da sowohl der Umschlag als auch die Unterschrift sowie jeder weitere Hinweis auf ein Datum fehlen. Lediglich oben auf der ersten Seite hat ein Auricher Beamte vermerkt: „præs. 14 Sept. 1715“, das heißt, dieser Antrag sollte bis zum 15. September zur Bearbeitung wieder vorgelegt werden. Wir können also davon ausgehen, dass dies nicht ein liegengebliebener Antrag aus dem Jahre 1708/9 ist, sondern tatsächlich ein neuer Antrag. Warum Müller Jan Janssen diese erneute Konzession beantragte, ist ungeklärt und bislang aus den Dokumenten im Staatsarchiv nicht ersichtlich.

                      Durchleuchtigster Fürst,    Gnädigster Fürst und Herr  p.p.

   Ew. Hochfürstl. Durchl. wird Verhoffentlich annoch in Hohen Genaden bevor seÿn, welchergestalt Ich Endtsbenandter Unterthänigster Supplicant Johan Janssen Müller Zu Raude in Stickhauser Ambt, vor plus minus dreÿ Jahr beÿ Ew. Hochfürstl. Durchl. wegen der Freÿheit um Zu Raude, alwo Ich außer der ordinaren von Ew. Hochfürstl. Durchl. in Erbpfacht genommenen Korn=Mühle, eine Roß=Mühle in meinem Hause, umb darauff Grütze Zu mahlen, bißhero gehalten habe, eine Kleine Peldemühlen Zu setzen, unterthänigst angehalten, solches aber bißhero wegen ein und anderen Uhrsachen nicht befohdert (=befördert?) worden.

   Wenn nun Durchleuchtigster Gnädigsten Fürst= und Herr, Ich anjetzo wohl gesinnet, Zu Raude eine Kleine Pelde= und Grütz=Mühle, und zwaren auff mein Hauß Zusetzen, und weil Ich solches durch mein eigene Arbeit, durch Gottes Hülffe, Zuverrichten vermeine, dadurch einen Versuch Zuthun, ob damit soviel Zuverdinen, daß davon die anZuwendende Kosten und Mühe endtlich mahl wieder erhalten werden Können, solches aber ohne Ew. Hochfürstl. Durchl. Gnädigsten consens nicht anfangen darff, alß offerire hiemit unterthänigst dafr Jährlichs von Zeit der Verfertigung der Mühlen an, und Zwar vorerst auff 10 Jahre, 2 rthlr Freÿthumbs Geld oder Windheure Zuerlegen, jedoch mit dem Beding, daß infall ich sehen würde, daß ich mit der vorhabenden Mühle nicht bestehen Kann eß mir nach Verlauff der Zehen Jahren oder inwendig solcher Zeit, freÿstehen möge, selbe wieder abzubrechen; Imfall aber durch göttlichen Seegen nach Verlauff der Zehen Jahren Ew. Hochfürstl. Durchl. bemercken werden, daß mehr als 2 rthlr. Jährlichs vor gedachter Mühle gegeben werden Könte, erbithe mich hiemit entweder mehr Zugeben oder auff Ew. Hochfürstl. Durchl.die Mühle wieder abzubrechen, jedoch daß auch solange die von mir Zusetzende Peldemühle stehen wird, Keine andere in dem Ambte Stickhausen gesetzet werden solle oder möge.

   Gelanget demnach Zu Ew. Hochfürstl. Durchl. meine unterthänigste bitte, dieselbe geruhen gnädigst, mir den Zu Setzung einer PeldeMühlen Zu Raude benöthigten consens in Hohen Gnaden Zuertheilen und desfals einen beliebigen Schein abfolgen Zulaßen.

   Alß woruber umb eine gnädigst gewierige Apostill unterthängist implorirend und anruffend.

 

   Ew. Hochfürstl. Durchl.

   Meines gnädigsten Fürsten und Herren

   unterthänigsters Treugehohrsahmster

               Knecht

 

 

   Tatsächlich erhält der Rhauder Müller Johann Janssen erneut eine Konzession, und zwar mit dem Datum vom 14. September 1715

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